AGB

AGB Rabensteiner

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Rabensteiner“

Vermieter:
Hans Peter Mayer, Hohensaß 13, 9546 Bad Kleinkirchheim

 

1. Anreise / Abreise

Die Anreise ist ab 15:00 Uhr möglich, die Abreise muss spätestens um 10:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden, ohne Benachrichtigung an den Vermieter, als gekündigt. Der Mieter ist zur finanziellen Entschädigung verpflichtet. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.

Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete, aufgrund verfrühter Abreise, erfolgt grundsätzlich nicht.

 

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

Sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

 

3. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Zahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Werden die Zahlungsfristen
nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als
Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. 

 

4. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
Vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 90. Tag vor Mietbeginn ist keine Entschädigung zu zahlen. Bei einem Rücktritt innerhalb von 90 Tagen ist 50% des Reisepreis zu zahlen. Bei einem Rücktritt weniger als 31 Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen
gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

 

5. Pflichten des Mieters


Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und
Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am
Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies
unverzüglich bei der Hausverwaltung zu melden.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der
Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. 
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind
ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen
des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz
ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen
seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in
die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den
Küchenschränken zu lagern.


6. Datenschutz


Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen
Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

 

7. Haftung


Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des
Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetter und Schneefälle, Streik oder Krieg, wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder
unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für
Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei
der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der Ferienwohnungen inklusive Außenbereich ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Durch die besondere Lage der Ferienwohnungen Rabensteiner kann die Anreiße unter Umständen herausfordernd sein. Im Winter sind Schneeketten empfehlenswert. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl, Feuer ect. Für mutwillige
Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

8. Haustiere

Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt.

 

9. Rauchen

Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet. Das Rauchen auf Balkon/Terrasse ist erlaubt, die Zigaretten müssen in Aschenbechern gesammelt und später im Restmüll entsorgt werden.

 

10. Feiern und Nachtruhe

Feiern, Partys, Junggesellenabschiede, Veranstaltungen jeglicher Art, sind nicht erlaubt. Eine Nachtruhe zwischen 22:00 und 06:00 Uhr muss eingehalten werden.

 

11. Coronavirus (COVID-19)

Gemäß den Richtlinien der Regierung zur Eindämmung des Coronavirus (COVID-19) könnte diese Unterkunft während des Zeitraums, für den diese Richtlinien gelten, zusätzliche Dokumente der Gäste verlangen, um deren Identität, Reiseroute und andere relevante Informationen zu prüfen.

 

12. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die
100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der
Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig
sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame
Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem
Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

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